KENZO PARFUMS: RICHTLINIEN ZUR BARRIEREFREIHEIT VON WEBSITE-INHALTEN

Kenzo Parfums hat sich zum Ziel gesetzt, maximale Zufriedenheit bezüglich sämtlicher Aspekte des Kauferlebnisses seiner Kunden sowohl in seinen Filialen als auch online zu erreichen. Im Rahmen dieser Bemühungen ist Kenzo Parfums bestrebt, Kunden mit Behinderungen ein hochwertiges Shopping-Erlebnis zu bieten, das dem von Kunden ohne Behinderungen voll entspricht. Zur Erreichung dieses Ziels in Bezug auf seine Websites (die „Websites“) dienen folgende Richtlinien (die „Richtlinien“) zur Barrierefreiheit von Website-Inhalten von Kenzo Parfums, die im Folgenden festgelegt werden.

Die Website von Kenzo Parfums wird im Wesentlichen entsprechend allgemein anerkannten und gültigen Richtlinien und/oder Standards hinsichtlich der Barrierefreiheit von Website-Inhalten (den „Standards“) gestaltet, entwickelt und betrieben. Zwar können sich diese Standards im Laufe der Zeit ändern oder entwickeln. Derzeit handelt es sich bei ihnen um Level „A“ und „AA“ der Richtlinien hinsichtlich der Barrierefreiheit von Web-Inhalten des „World Wide Web Consortiums“, Version 2 („WCAG 2.1“).

Um Kenzo Parfums bei der Erreichung und Aufrechterhaltung weitgehender Konformität seiner Websites mit der WCAG 2.1 zu unterstützen, werden die folgenden konkreten Maßnahmen getroffen.

• Die Barrierefreiheit von Website-Inhalten sollte in sämtlichen Phasen der Gestaltung, der Entwicklung und des Betriebsprozesses der Websites von Anfang an wesentliches Ziel sein. Dies sollte die Ermöglichung des einfachen Zugriffs auf die Datenschutzerklärung, die Nutzungsbedingungen, Nutzerhinweise und das Impressum der Websites einschließen.
• Für Mitarbeiter mit Verantwortlichkeiten, die mit der Gestaltung, der Entwicklung und/oder dem Betrieb der Websites in Zusammenhang stehen, sind Schulungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Website-Inhalten entsprechend den jeweiligen beruflichen Pflichten des Mitarbeiters anzubieten und/oder diesen ist der Zugriff darauf zu ermöglichen;
• Die Websites sind einer Vielzahl von Prüfungsverfahren bezüglich der Barrierefreiheit von Website-Inhalten (wie z. B. menschlicher Code-Überprüfung, menschlicher Überprüfung mithilfe von Assistenztechnologien, automatisierter scannerunterstützter Überprüfung) in angemessenen Zeitabständen zu unterziehen, um die fortlaufende Konformität der Websites zu beurteilen; und
• Rückmeldungen über die Barrierefreiheit der Websites, die aus internen wie externen Quellen (einschließlich Kunden) bezogen werden, sind zeitnah in geeigneter Weise zu berücksichtigen.

Die Richtlinien beinhalten vor allem allgemeine Informationen und Handlungsanweisungen, und sind nicht dazu bestimmt, sämtliche möglichen Anwendungen von bzw. Ausnahmen zu den beschriebenen allgemeinen Richtlinien und Verfahren und der entsprechenden Praxis zu erfassen. Dies gilt insbesondere auch aufgrund der Individualität der Anfragen, die erforderlich sind, um Wünsche nach Anpassungen und Änderungen von Richtlinien, der Praxis und Verfahren aufgrund einer Behinderung zu beurteilen.

Die Richtlinien können gelegentlich ggf. und gemäß den jeweiligen bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetzen, Vorschriften und Gesetzessammlungen zur Barrierefreiheit geändert, erweitert oder außer Kraft gesetzt werden. Kenzo Parfums wird die Richtlinien in so einer Weise aktualisieren, dass wesentliche Änderungen gleich bei ihrer Entstehung berücksichtigt werden.